AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON SICHERHEITSDIENSTLEISTUNGEN                                      Stand: AGmbHust 2019

DEFINITIONEN

 „Vereinbarung“ bedeutet diese Geschäftsbedingungen, das Angebot, der Vertrag sowie sämtliche zGmbHehörigen Anlagen und Anhänge.

 „Auftraggeber“ bedeutet der im Angebot / Vertrag angegebene Kunde.

 „Datum des Inkrafttretens“ bedeutet das im Angebot / Vertrag angegebene Datum.

 „Schriftlich“ oder „schriftliches Dokument“ umfasst jedwede schriftliche Mitteilung, die von einer zur Vertretung der Partei bevollmächtigten Person unterzeichnet wurde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf gedruckte Dokumente, Faxe, E-Mails und andere elektronische Kommunikationsmittel.

 „Verluste“ bedeutet Verluste gemäß Festlegung im geltenden Recht, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf sämtliche Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Klagen, Forderungen oder Ausgaben (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle angemessenen Anwaltsgebühren oder Kosten einer Klage, die einer Partei infolge von oder in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen).

 „Angebot / Vertrag“ bedeutet das Dokument, an das diese Geschäftsbedingungen angehängt sind.

 „Leistungsverzeichnis“ bedeutet die Spezifizierung der Dienstleistungen, die Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung für den Auftraggeber erbringt. 

 „Dienstleistungsentgelt“ bedeutet das Entgelt, das Confidence Security GmbH dem Auftraggeber für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Angebot / Vertrag in Rechnung stellt, sowie die Kosten für alle zusätzlichen Dienstleistungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Das Entgelt kann von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung abgeändert werden.

 „Dienstleistungen“ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

 „Sanktionen“ bedeutet wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen oder Handelsembargos oder andere gleichwertige restriktive Maßnahmen, die mitunter von der Europäischen Union, den Regierungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der US-Regierung oder einer US-Behörde (z.B. OFAC, US Außenministerium,…), oder der entsprechenden Behörde eine anderen Staates, der für diese Vereinbarung relevant ist verhängt, geregelt oder vollstreckt wird.

 „Sanktionsliste“ bedeutet ein offizielles Verzeichnis, in dem Personen, Gruppen, Organisationen oder Unternehmen (oder Vergleichbares) angeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und/oder rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden.  

„Confidence Security GmbH“ bedeutet das im Angebot / Vertrag angegebene Confidence Security GmbH -Unternehmen.

 „Standort (-e)“ bedeutet die Gelände/Gebäude, auf/in denen die Dienstleistungen gemäß Leistungsverzeichnis zu erbringen sind.

1. BEGINN UND DAUER

 1.1 Beginn. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, beginnt diese Vereinbarung am Datum des Inkrafttretens und läuft – vorbehaltlich einer Beendigung gemäß Artikel 9 – für eine Dauer von einem (1) Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, bis sie von einer der Parteien mindestens 3 Monate im Voraus zum Jahrestag des Datums des Inkrafttretens schriftlich gekündigt wird. Sollten irgendwelche Dienstleistungen vor dem Datum des Inkrafttretens erbracht werden, gilt diese Vereinbarung auch für diese Dienstleistungen.

 1.2 Ende/Dauer. Bei Aufgabe(Verkauf, Auflösung des Mietvertrages) eines zu bewachenden Standortes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit eingeschriebenem Brief unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats kündigen. Bei bloßer Standortverlegung ist die Kündigung des Vertrages unzulässig. Im Falle der Standortverlegung sind die Leistungen am neuen (verlegten) Standort fortzusetzen.    

1.3 Mindesteinsatzzeit. Die Mindesteinsatzzeit für Confidence Security GmbH beträgt vier (4) Stunden. Bei Einsatzzeiten unter vier (4) Stunden werden trotzdem vier (4) Stunden in Rechnung gestellt.

2. UMFANG UND DURCHFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

2.1 Dienstleistung und Ausrüstung. Confidence Security GmbH erklärt sich damit einverstanden, die Dienstleistungen für den Auftraggeber gemäß den spezifischen, in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu erbringen. Sämtliche Ausrüstung, Software, Materialien und/oder Dokumentationen, die von Confidence Security GmbH bereitgestellt werden, bleiben stets Eigentum von Confidence Security GmbH, sofern zwischen den Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.2 Schlüssel und Hinweisschilder. Die zur Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber in ausreichender Anzahl rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste sowie für Beschädigungen von Schlüsseln und Schlössern durch Confidence Security GmbH MitarbeiterInnen haftet Confidence Security GmbH im Rahmen der Haftungsbestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Confidence Security GmbH ist berechtigt, für die Dauer der Vereinbarung auf bzw. in den Standorten des Auftraggebers die üblichen Hinweisschilder, versehen mit dem Firmenlogo der Confidence Security GmbH, anzubringen. Bei Beendigung der Vereinbarung wird Confidence Security GmbH die Hinweisschilder auf eigene Kosten entfernen.     

2.3 Anweisungen des Auftraggebers. Confidence Security GmbH ist nicht verpflichtet, irgendwelche anderen Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen als solche, die in der Besonderen Dienstanweisung/im Leistungsverzeichnis spezifiziert sind. Sollte der Auftraggeber während der Durchführung der Dienstleistungen Anweisungen geben, die außerhalb der Besonderen Dienstanweisung/des Leistungsverzeichnisses liegen und die Durchführung der Dienstleistungen ändern oder beeinträchtigen, so hat der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für sämtliche Konsequenzen aus diesen Anweisungen zu übernehmen und Confidence Security GmbH diesbezüglich schad-  und klaglos zu halten.

2.4 Anpassungen und Ergänzungen der Dienstleistungen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung kann jede Partei angemessene Anpassungen und/oder Ergänzungen der Dienstleistungen durch diesbezügliche schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei fordern. Sollten diese Anpassungen und/oder Ergänzungen nach Ansicht von Confidence Security GmbH eine Anpassung des Dienstleistungsentgelts oder dieser Vereinbarung erfordern, hat Confidence Security GmbH den Auftraggeber von diesen erforderlichen Anpassungen des Dienstleistungsentgelts zu unterrichten. Die Parteien haben in gutem Glauben über sämtlichen geforderten Anpassungen und/oder Ergänzungen der Dienstleistungen, des Dienstleistungsentgelts oder dieser Vereinbarung zu verhandeln.  Damit Änderungen der Dienstleistungen, des Dienstleistungsentgelts und/oder dieser Vereinbarung verbindlich für die Parteien sind, müssen sämtliche Anpassungen und/oder Änderungen schriftlich mit einem bevollmächtigten Manager/Verantwortlichen der betreffenden Partei vereinbart werden. Wird keine solche Vereinbarung erzielt, bleiben die Dienstleistungen, das Dienstleistungsentgelt und diese Vereinbarung unverändert. Es wird darauf hingewiesen, dass Confidence Security GmbH -MitarbeiterInnen, welche die Dienstleistungen erbringen, nicht dazu berechtigt sind, Anpassungen und/oder Ergänzungen der Dienstleistungen zu akzeptieren.
Confidence Security GmbH ist berechtigt, diese Vereinbarung im Bedarfsfall so abzuändern, dass die Einhaltung gesetzlicher Regelungen – welche für die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen gelten – gewährleiste ist. Solche Abänderungen gelten als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn es wird ihnen ausdrücklich schriftlich binnen zehn (10) Werktagen nach ihrer Mitteilung widersprochen. Im Falle eines Widerspruchs ist Confidence Security GmbH berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß nachstehendem Artikel 9.1 zu kündigen.

2.5 Personal. Das Personal, das die Dienstleistungen erbringt, sind entweder Confidence Security GmbH -MitarbeiterInnen oder Subunternehmer, die von Confidence Security GmbH beschäftigt werden. Confidence Security GmbH darf das Personal, dem die Dienstleistungen zGmbHewiesen wurden, jederzeit wechseln. Der Auftraggeber kann einen Wechsel des Confidence Security GmbH -Personals fordern, aber Confidence Security GmbH bestimmt nach eigenem alleinigem Ermessen die Maßnahmen, die aufgrund einer solchen Forderung ergriffen werden. Forderungen des Auftraggebers nach einem Personalwechsel haben schriftlich zu erfolgen und die Gründe für die Forderung eines solchen Wechsels zu beinhalten.

2.6 Subunternehmer. Confidence Security GmbH kann auf Subunternehmer zurückgreifen, um einige oder alle Dienstleistungen zu erbringen. Confidence Security GmbH übernimmt die Verantwortung für diese Subunternehmer – vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen.

2.7 Keine Garantie. Confidence Security GmbH garantiert keine Funktion oder Ergebnisse der Dienstleistungen und übernimmt keine Gesamtverantwortung für die Sicherheit am Standort (den Standorten) des Auftraggebers. Soweit im Angebot / Vertrag nicht anderweitig vereinbart, wird Confidence Security GmbH nicht als Sicherheitsberater engagiert. Confidence Security GmbH gibt weder eine ausdrückliche noch eine implizierte Zusicherung, dass seine Dienstleistungen Verluste oder Schäden verhindern.

3 VERPFLICHTUNG DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Confidence Security GmbH Kooperation. Der Auftraggeber hat jederzeit mit Confidence Security GmbH zu kooperieren, um es Confidence Security GmbH zu ermöglichen, die Dienstleistungen unter den bestmöglichen Bedingungen zu erbringen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt darauf, dass der Auftraggeber folgendes bereitstellt: (i) eine sichere, gesunde Arbeitsumgebung für das Confidence Security GmbH -Personal gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften (ASchG, AStV, …), (ii) sämtliche relevanten Informationen, ZGmbHänge und Hilfeleistungen, die Confidence Security GmbH vernünftigerweise benötigt, um die Dienstleistungen ohne Unterbrechung durchzuführen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen, und (iii) unverzügliche Benachrichtigung über alles, was die Sicherheit, Risiken oder Verpflichtungen von Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung beeinträchtigen könnte, oder was voraussichtlich zu einer Erhöhung der Kosten von Confidence Security GmbH für die Erbringung der Dienstleistungen führt.

3.2 Es wird vereinbart, dass die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung und Evaluierung der Confidence Security GmbH -Arbeitsplätze im Betrieb des Auftraggebers (z.B. Wach- und Portierdienst, Werkschutz, Telefondienst, etc.) durch die Organe des Auftraggebers erfolgt, genauso wie die Erfüllung der Erfordernisse aus dem Abfallwirtschaftsgesetz. Der Auftraggeber übermittelt Confidence Security GmbH mindestens einmal pro Kalenderjahr eine Kopie der aktuellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sowie der Begehungsprotokolle. Die BefGmbHnisse der Arbeitnehmervertretung von Confidence Security GmbH bleiben davon unberührt.

3.3 Der Auftraggeber bestätigt und garantiert, dass er oder sein Unternehmen auf keiner Sanktionsliste steht, oder sein Unternehmen sich im Besitz (weder direkt noch indirekt) oder unter Kontrolle einer Person befindet, die auf einer Sanktionsliste angeführt ist. Die Begriffe „im Besitz“ und „unter Kontrolle“ haben die in den dafür anwendbaren Sanktionslisten genannte Bedeutung bzw. in den dafür relevanten offiziellen Richtlinien.  

3.4 Der Auftraggeber bestätigt und garantiert, dass er, weder direkt noch indirekt, an keinen Aktivitäten, die durch Sanktionen verboten sind, beteiligt ist (ohne die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden). 

3.5 Verpflegung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zu einer Arbeitszeit von sechs Stunden alkoholfreie Getränke gratis zur Verfügung zu stellen. Ab acht Stunden Arbeitszeit, eingeschlossen der Pause, wird auch pro Mitarbeiter eine Mahlzeit zur Verfügung stehen.

3.6 Anderen Firmen. Es dürfen keine andere Sicherheitsfirmen, Subunternehmer bzw. externe „Türsteher“ ohne Zustimmung der Confidence Security GmbH hinzGmbHezogen werden.

4 DIENSTLEISTUNGSENTGELT 

4.1 Dienstleistungsentgelt. Der Auftraggeber zahlt Confidence Security GmbH das Dienstleistungsentgelt für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß Spezifizierung im Leistungsverzeichnis. Für personelle Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen wird für jede geleistete Stunde zusätzlich zum vereinbarten Stundensatz ein Feiertagszuschlag in der Höhe von 100% in Rechnung gestellt. Zusätzlich in Anlehnung an den für Baden-Württemberg geltenden Mantelrahmentarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe werden 15 % von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr für Nachzuschläge, 35 % von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Sonntagszuschläge und 100% von 00:00 – 24:00 Uhr Feiertagszuschläge.

4.2 Anpassungen des Dienstleistungsentgelts. Confidence Security GmbH ist berechtigt, das Dienstleistungsentgelts, um jenen Prozentsatz und zu jenem Zeitpunkt anzupassen, welcher durch die Unabhängige Schiedskommission beim BMWFJ oder durch eine an deren Stelle tretende Einrichtung festgelegt wird, zumindest aber um jenen Prozentsatz, welcher der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe entspricht. Confidence Security GmbH ist berechtigt, das Entgelt zusätzlich zur oben angeführten Preisanpassung zur Abdeckung der Kostensteigerungen bei Objektbetreuung, Alarmcenter sowie eingesetzter Technik und Ausrüstung zum selben Zeitpunkt, um weitere 0,6% Punkte zu erhöhen. Confidence Security GmbH ist weiters berechtigt, das Dienstleistungsentgelt während der Laufzeit dieser Vereinbarung anzupassen, und zwar mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber, falls die Kosten von Confidence Security GmbH für die Erbringung der Dienstleistungen aus einem der folgenden Gründe steigen: (i) gestiegene Kosten in Verbindung mit Autos oder anderen bereitgestellten Geräten, (ii) Änderungen der Versicherungsprämien und/oder (iii) Änderungen der Gesetze oder Vorschriften, die für die Erbringung der Dienstleistung relevant sind. In Schaltjahren (29.2.) wird das Dienstleistungsentgelt bzw. der Stundensatz im Monat Februar um 1/28 erhöht. 

4.3 Rundgangsauswertungen. Vom Auftraggeber angeforderte Rundgangsauswertungen im Revierdienst sind kostenpflichtig. 

4.4 Mehrwertsteuer und andere Steuern. Sämtliche im Rahmen dieser Vereinbarung zahlbaren Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne andere geltende Steuern oder Abgaben; diese sind zusätzlich zu den angegebenen Dienstleistungsentgelten zu zahlen. 

5 ZAHLUNG 

5.1 Zahlung des Dienstleistungsentgelts. Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung. Gegebenenfalls sofort nach Ausführung des Auftrages bei einmaligen oder unregelmäßig vorkommenden Veranstaltungen. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge an die auf der Rechnung angegebene Überweisungsadresse zu bezahlen. Das Versäumnis seitens des Auftraggebers, einen Betrag bei Fälligkeit zu bezahlen, wird als wesentliche Verletzung durch den Auftraggeber betrachtet. VerzGmbHszinsen von 10% p.a. werden auf Beträge aufgeschlagen, die nicht sofort nach Rechnungslegung bezahlt werden. Spätestens nach vier Wochen. Der Auftraggeber muss Confidence Security GmbH schriftlich über jedweden Einwand bezüglich des Rechnungsbetrags innerhalb von zehn (10) Werktagen nach dem Rechnungsdatum benachrichtigen; andernfalls gelten sämtliche Streitigkeiten als erledigt. Für den Fall, dass Confidence Security GmbH Klage erheben oder Inkassodienste beauftragen muss, um Beträge einzufordern, die Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldet werden, erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, die Anwaltsgebühren und anderen Klage- und Inkassokosten die Confidence Security GmbH dadurch entstehen zu bezahlen.

5.2 Aussetzung. Im Falle eines ZahlungsverzGmbHs kann Confidence Security GmbH die Durchführung der im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen aussetzen, und zwar nach einer mindestens zehn (10) Tage zuvor erfolgten schriftlichen Mitteilung. Die Aussetzung entbindet den Auftraggeber von keinerlei Verpflichtungen, die er gemäß dieser Vereinbarung hat.

5.3 Sofortige Barzahlung. Im Falle einer Nichtzahlung aufgrund von Liquiditätsproblemen seitens des Auftraggebers kann Confidence Security GmbH die weitere Durchführung der Dienstleistungen an die Bedingung knüpfen, dass für die bereits erbrachten Dienstleistungen (unabhängig davon, ob diese bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) und/oder für die noch zu erbringenden Dienstleistungen eine sofortige Barzahlung zu erfolgen hat.

5.4 Tarifliche Zuschläge
In Anlehnung an den Manteltarifvertag für Baden – Württemberg werden zuzüglich, zu dem vereinbarten Stundensatz, folgende Zuschläge berechnet.

– Nachtzuschläge 15%
– Sonntagszuschläge 35%
– Feiertagszuschläge 100%

6. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

6.1 Haftung für Verluste. Die Haftung von Confidence Security GmbH für Verluste des Auftraggebers sowie jede andere Haftung im Rahmen dieser Vereinbarung sind gemäß diesem Artikel 6 beschränkt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass das Dienstleistungsentgelt die Bewertung der Risiken und Gefahrpotenziale auf Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Informationen widerspiegelt und dass die Vereinbarung und der Arbeitsumfang an die Bedingung geknüpft sind, dass die Haftung von Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung so beschränkt ist, wie hierin festgelegt. 
Confidence Security GmbH haftet für Personen- und Sachschäden, welche während bzw. im ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistung vom Personal (Erfüllungsgehilfen) der Confidence Security GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich schuldhaft herbeigeführt bzw. durch grob fahrlässiges oder vor Confidence Security GmbH vorsätzliches schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursacht werden. 

6.2 Ausschluss von indirekten Schäden und Folgeschäden. Confidence Security GmbH haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnverlust, rein finanziellen Verlust, Verlust von Einkommen, Geschäftsmöglichkeiten oder Erträgen, auch wenn Confidence Security GmbH über die Möglichkeit solcher Verluste und Schäden informiert wurde.

6.3 Haftungshöchstgrenze. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung, darf die Verpflichtung seitens Confidence Security GmbH zur Entschädigung des Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung unter keinen Umständen eine Gesamtsumme des gesamten Dienstleistungsentgelts, das vom Auftraggeber im Laufe eines Jahres gezahlt wurde, maximal jedoch  einen Betrag in Höhe von EUR 1.000.000 überschreiten. Abweichend davon gilt für Revierstreifendienstleistungen eine Haftungshöchstgrenze von EUR 100.000. Dieser Höchstbetrag beschränkt sich auf den gesamten Sachschaden und alle Personenschäden des konkreten, einzelnen Schadensfalles. Die Haftung der Confidence Security GmbH ist jedenfalls mit einer 2-fachen Maximierung dieser Summe für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Die Haftung der Confidence Security GmbH beschränkt sich bei Sachschäden in jedem Fall auf den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.  

6.4 Benachrichtigungsfristen für Forderungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen- und Sachschäden, welche nach Ansicht des Auftraggebers von Confidence Security GmbH zu vertreten sind, bei sonstigem Verlust der Schadenersatzansprüche Confidence Security GmbH unverzüglich, spätestens binnen einer Ausschlussfrist von fünf (5) Werktagen (wobei Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet werden) nach Eintritt des Schadensfalls (Möglichkeit der Kenntnis des Schadensfalls), schriftlich anzuzeigen. Schadenersatzansprüche sind vom Auftraggeber bei sonstigem Verlust von Schadenersatzansprüchen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei (3) Monaten nach Eintritt des Schadensfalls (Möglichkeit der Kenntnis des Schadensfalls) gerichtlich geltend zu machen.   

7 ANSPRÜCHE DRITTER

7.1 Schad- und Klagloshaltung. Der Auftraggeber hat Confidence Security GmbH von und gegen sämtliche Verluste schad- und klaglos zu halten, die Confidence Security GmbH möglicherweise infolge von oder in Verbindung mit der Durchführung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, oder aufgrund derer Ansprüche gegen Confidence Security GmbH durch Dritte erhoben werden, es sei denn diese Verluste ergeben sich aus einer grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung seitens Confidence Security GmbH, seiner MitarbeiterInnen, seiner Vertreter oder seiner Subunternehmer. 

8 VERSICHERUNG 

8.1 Versicherung. Confidence Security GmbH hält während der gesamten Dauer dieser Vereinbarung eine Versicherung in BezGmbH auf die Haftung aufrecht, die Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung akzeptiert und zwar in der Höhe und zu den Bedingungen, die Confidence Security GmbH in seinem eigenen alleinigen Ermessen beschließt. Die von Confidence Security GmbH abgeschlossene Haftpflichtversicherung deckt keine Verluste ab, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers ergeben. Auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers liefert Confidence Security GmbH dem Auftraggeber ein Versicherungszertifikat, das die oben angegebene Deckung belegt. 

9 KÜNDIGUNG

9.1 Vorzeitige Kündigungsgründe. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Frist von neunzig (90) Tagen mittels eingeschriebenen Briefs an die jeweils andere Partei kündigen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere die Verletzung einer der vertraglichen Hauptleistungspflichten, ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex oder die Geheimhaltungs-vereinbarung, „Wichtige Gründe“ für Confidence Security GmbH umfassen ohne Einschränkung: (i) sämtliche wesentlichen oder anhaltenden geringfügigen Verletzungen durch den Auftraggeber in BezGmbH auf seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung, (ii) die Kündigung oder eine wesentliche Abänderung einer Versicherungsdeckung von Confidence Security GmbH, die für die Vereinbarung relevant ist, (iii) eine Abänderung der geltenden Gesetze oder Vorschriften, die eine wesentliche Auswirkung auf die Verpflichtungen von Confidence Security GmbH im Rahmen dieser Vereinbarung hat oder zu einer wesentlichen Änderung dieser Verpflichtungen führt, (iv) bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä. von oder gegen das Unternehmen gestellt wurde, oder (v) jedwede Handlung, Unterlassung oder jedwedes Verhalten des Auftraggebers, das nach angemessener Meinung von Confidence Security GmbH das Geschäft oder die Reputation von Confidence Security GmbH in Misskredit bringt oder bringen könnte. 
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bezahlung aller Dienstleistungen, die bis zum Beendigungsdatum in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erbracht werden. Falls die Beendigung dieser Vereinbarung auf eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist, hat der Auftraggeber Confidence Security GmbH sämtliche durch diese Verletzung entstehenden Kosten zu erstatten. 

9.2 In BezGmbH auf Sanktionen. Wenn es für Confidence Security GmbH ungesetzlich ist oder wird, oder gegen bestehende Gesetze verstößt, den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen oder wenn der Auftraggeber oder sein direkter oder indirekter Eigentümer auf eine Sanktionsliste gesetzt wird, dann darf Confidence Security GmbH die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung nach freiem Ermessen umgehend beenden und/oder die Vereinbarung aufkündigen. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Confidence Security GmbH gegenüber dem Auftraggeber für jedweden Verlust (inklusive etwaiger Folgeschäden), Schäden oder Verzögerungen, die sich aus der Beendigung oder Aufkündigung der Vereinbarung in Übereinstimmung mit Punkt 9.2 Abs. 1 ergeben, nicht haftet.   

9.3 Entbindung von der Leistungserbringung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist Confidence Security GmbH von allen weiteren Leistungserbringungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden und darf den Standort (die Standorte) betreten und sämtliche Geräte, Materialien, Software und/oder Dokumente (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Abrufen und/oder Zerstören von elektronischen Dokumenten und Daten), die Confidence Security GmbH gehören, wieder abholen.

9.4 Vorzeitige Vertragsaufhebung. Falls der Vertrag einseitig trotz der Kündigungsfrist aufgehoben und somit gebrochen wird, werden die entgangenen Einnahmen aus dem eigentlichen Kündigungszeitraum berechnet und in Rechnung gestellt.

10 BEFREIUNGSGRÜNDE

10.1 Höhere Gewalt (Force Majeure). Folgende Umstände gelten als Befreiungsgründe, wenn sie die Erfüllung dieser Vereinbarung verzögern oder behindern: sämtliche Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Mobilmachung oder umfassende militärische Einberufung, Einziehung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen, Aufstände und innere Unruhen, FlGmbHzeGmbHentführungen oder Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Knappheit von Transportmitteln, allgemeine Knappheit von Materialien oder Personal, Streiks oder andere Formen von Arbeitskampf sowie Mängel oder Verspätungen bei Lieferungen durch Subunternehmer, die durch einen in diesem Artikel genannten Umstand verursacht wurden. 

10.2 Benachrichtigung. Diejenige Partei, die eine Befreiung gemäß Artikel 10.1 beanspruchen möchte, hat die jeweils andere Partei unverzüglich über das Ereignis und über den Wegfall des betreffenden Umstands zu unterrichten.

10.3 Befreiung des Auftraggebers. Sofern Befreiungsgründe den Auftraggeber daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hat der Auftraggeber Confidence Security GmbH die für die Sicherung und den Schutz des Standorts (der Standorte) entstandenen Kosten zu erstatten. Der Auftraggeber hat Confidence Security GmbH darüber hinaus die Kosten in Verbindung mit Personal, Subunternehmer und Geräten zu erstatten, die – mit Zustimmung des Auftraggebers – für eine Wiederaufnahme der Dienstleistungen bereitgehalten werden.

10.4 Beendigung in Verbindung mit Befreiung. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, diese Vereinbarung und die Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei zu beenden, wenn sich die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen aus einem der in Artikel 10.1 dargelegten Befreiungsgründe um mehr als dreißig (30) Tage verzögert.

11. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ 

11.1 Vertrauliche Informationen. Die Parteien haben sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenbart werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, es sei denn eine Offenbarung ist zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der offenbarenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung als vertraulich bezeichnet wurden oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände im Zusammenhang mit der Offenbarung von der empfangenden Partei vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind.                                                                                            
Es wird darauf hingewiesen, dass alle von Confidence Security GmbH verwendeten Unterlagen und Formulare stets als vertrauliche Informationen zu betrachten sind und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden. Keine der Parteien hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Vertraulichkeitsverpflichtung in BezGmbH auf Informationen, die: (i) ohne Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung öffentlich zGmbHänglich sind oder nachträglich öffentlich zGmbHänglich werden; (ii) sich vor dem Zeitpunkt der ersten Offenbarung im Rahmen dieser Vereinbarung bereits im Besitz der jeweils anderen Partei befanden; (iii) von der jeweils anderen Partei entwickelt werden, ohne dass diese dafür vertrauliche Informationen verwendet bzw. auf vertrauliche Informationen BezGmbH nimmt, die sie von der offenbarenden Partei erhalten hat; (iv) ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten werden, von dem die jeweils andere Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass es ihr freisteht, solche Informationen ohne die Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei bereitzustellen; (v) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenbarenden Partei offenbart werden; oder die (vi) infolge einer Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde offenbart werden.

11.2 Datenschutz. Die Parteien erkennen an, dass der ZGmbHang zu und die Verbreitung von persönlichen Informationen der jeweils anderen Partei oder ihrer MitarbeiterInnen, Vertreter oder verbundenen Parteien unter Umständen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistungen im Einklang mit dieser Vereinbarung notwendig sein können. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, sämtliche persönlichen Informationen, die sie während der Erfüllung dieser Vereinbarung erhalten, mit Sorgfalt und in Übereinstimmung mit allen geltenden Regeln und Vorschriften zu behandeln und diese Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu verwenden.                               
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass personenbezogene Daten in Erfüllung dieses Auftrags / Vertrages von Confidence Security GmbH automationsgestützt gespeichert, verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z.B. Verständigung der Exekutive, etc.) weitergegeben werden. Confidence Security GmbH verpflichtet sich, zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten des Auftraggebers im Sinne des Datenschutzgesetzes zu schützen und verpflichtet seine MitarbeiterInnen ausdrücklich zur Geheimhaltung der Daten im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes. 

12. ABWERBEVERBOT

12.1 Abwerbeverbot. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er – falls er während der Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach ihrer Beendigung direkt oder indirekt eine Person einstellt, die bei Confidence Security GmbH angestellt ist oder war und die dafür eingesetzt wird oder wurde, Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen – Confidence Security GmbH eine Summe in der Höhe des 14-fachen des zuletzt bezahlten monatlichen Dienstleistungsentgelts für jede dieser angestellten Personen bezahlt, und zwar in Anerkennung der Kosten, die Confidence Security GmbH für die Einstellung und Ausbildung dieses MitarbeiterInnen entstanden sind. Die Parteien erkennen an, dass es sich hierbei um eine rechtmäßige Vorausschätzung der Kosten für den Verlust von Confidence Security GmbH und nicht um eine Strafe handelt.

13 KONSUMENTENSCHUTZ 

13.1 Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutz.

14 SONSTIGES

14.1 Unabhängigkeit. Confidence Security GmbH ist ein unabhängiger Auftragnehmer. Durch keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wird eine Partnerschaft oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Confidence Security GmbH oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen.

14.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzbar sein, ist sie dahingehend abzuändern, dass sie in dem nach geltendem Recht gestatteten maximalen Umfang durchsetzbar ist und sämtliche anderen Bedingungen behalten ihre volle Gültigkeit. Falls die nicht durchsetzbare Bestimmung nicht derart abgeändert werden kann, wird sie aus dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung ihre volle Gültigkeit behalten.

14.3 Rangfolge. Sollten sich verschiedene Teile dieser Vereinbarung widersprechen, so gilt für die Dokumente, die zu dieser Vereinbarung gehören, folgende Rangordnung: (i) das Angebot / der Vertrag; (ii)  diese Geschäftsbedingungen; (iii) die Besondere Dienstanweisung; (iv) das Leistungsverzeichnis und (v) alle anderen dieser Vereinbarung beigefügten Dokumente.

14.4 Benachrichtigungen. Sämtliche Benachrichtigungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zGmbHestellt werden, bedürfen der Schriftform und sind per Kurier, Fax, Mail oder Einschreiben zu versenden; sie sind entweder an die im Angebot / Vertrag angegebene Adresse der jeweils anderen Partei zu adressieren oder gegebenenfalls an eine andere Adresse, welche die jeweils andere Partei schriftlich angegeben hat. Jede auf diese Weise versandte Benachrichtigung gilt als folgendermaßen erhalten: (i) bei persönlicher Zustellung zum Zeitpunkt der Zustellung, (ii) bei Versand mit kommerziellem Kurier zum Zeitpunkt der Zustellung, (iii) bei Versand per Einschreiben drei (3) Geschäftstage nach Absendung und (iv) bei Versand per Fax zum Zeitpunkt des Empfangs.

14.5 Abtretung. Keine der Parteien hat das Recht, diese Vereinbarung, ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abzutreten; diese Zustimmung darf allerdings nicht unangemessen verwehrt werden. Confidence Security GmbH darf diese Vereinbarung jedoch jederzeit an seine verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Rechtsnachfolger abtreten.

14.6 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen sowie die gesamte vorherige Korrespondenz (ob mündlich oder schriftlich) zwischen Confidence Security GmbH und dem Auftraggeber. Sämtliche Zusicherungen, Versprechen oder Vereinbarungen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, sind nicht durchsetzbar. 

14.7 Änderungen und Ergänzungen. Sofern nicht in dieser Vereinbarung besonders geregelt, sind sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder eines Teils davon nur dann für eine Partei verbindlich, wenn sie schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter dieser Partei gebilligt wurden. Confidence Security GmbH behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig abzuändern und wird den Auftraggeber über solche Änderungen vierzehn (14) Tage vor deren Inkrafttreten unter Beischließung der neuen Geschäftsbedingungen ausdrücklich informieren.

14.8 Fortbestand. Diese Vereinbarung endet mit Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen. Artikel, die ihrem Wortlaut nach auch nach der Beendigung wirksam sind, bestehen danach weiterhin zwischen den Parteien gemäß den Bedingungen des betreffenden Artikels.

14.9 Eigentumsvorbehalt. Von Confidence Security GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Confidence Security GmbH. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weiter zu veräußern.

14.10 Allgemeine Dienstausführung. Die Leistungen werden, soweit diese außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Confidence Security GmbH erbracht werden und soweit es sich nicht um Technikleistungen handelt, durch uniformiertes, mit den vereinbarten technischen Hilfsmitteln ausgestattetes, Sicherheitspersonal durchgeführt. Im Revierdienst werden die mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontrollen, soweit keine gegenteilige Vereinbarung besteht, in unregelmäßigen Zeitabständen bei jedem Rundgang vorgenommen. Bei unvorhersehbaren Hindernissen (Verkehrslage, Witterungseinflüsse u.ä.) kann von einzelnen Rundgängen und den damit verbundenen Kontrollen Abstand genommen werden, ohne dass der Auftraggeber hieraus eine Entgeltminderung geltend machen könnte.

15 GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND.   

15.1 Recht und Rechtsstreitigkeiten. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland auszulegen, ohne BezGmbHnahme auf die zGmbHehörigen Kollisionsbestimmungen. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Parteien erkennen hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte dieses Landes an. Sämtliche Bedingungen dieser Vereinbarung gelten nur in dem durch das anwendbare Recht gestatteten maximalen Umfang.